AGB

Verkaufs- und Liefer­bedingungen (AGB)
– Absorbest GmbH

 

1. GELTUNGSBEREICH

a) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen uns und dem Kunden als Unternehmer i.S.d. §14 BGB.

b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für die Fälle, in denen wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des Kunden ausgeführt haben.

2. ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS

a) Unsere Angebote oder benannten Preise sind bis Vertragsschluss stets unverbindlich und freibleibend. Sie stellen daher nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Angebot zum Vertragsschluss. Alle gegenseitigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Kunden kommen erst nach Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns oder aber mit Auslieferung der Ware zustande. Wir sind demnach nicht zur Ausführung der Bestellung verpflichtet, sofern wir diese nicht
wirksam angenommen haben.

b) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben, was insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit Zulieferern der Fall ist. Der Kunde wird in diesem Fall über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

c) Proben, Muster, mündliche Hinweise, Empfehlungen sowie sonstige Unterlagen und Angaben wie Ablichtungen, Zeichnungen, gelten nur als annähernd und nicht als verbindlich, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung bzw. Garantie gegeben wurde.

3. PREISE, FRACHTKOSTEN UND GEFAHRÜBERGANG

a) Die Berechnung unserer Ware erfolgt in EURO zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die zusätzlich angegebenen Stückpreise können Rundungsfehler enthalten und dienen nur zur Information. Maßgeblich für den dem Vertragsschluss zugrunde liegen- den Preis ist der angegebene Packungspreis.

b) Bei Lieferungen mit einem Nettoauftragswert von unter € 100,00 erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 für Fracht oder sonstige Kosten. Waren ab einem Auftragsnettowert von € 100,00 werden portofrei geliefert.

c) Mit der Übergabe der Ware zum Versand an die beauftragte Transportperson geht die Gefahr auch bei portofreier Lieferung auf den Kunden über.

4. LIEFERUNG, SCHADENERSATZ WEGEN VERZÖGERUNG

Lieferungen werden so zügig wie möglich ausgeführt. Angaben von Lieferfristen sind unverbindlich, solange sie nicht in Textform vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne Verschulden des Lieferers unmöglich ist. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig. Der Lieferer wählt Verpackung, Versandweg und Versandart nach eigenem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über, sofern dieser nicht Verbraucher im Sinn des § 13 BGB ist.
Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

5. ZAHLUNG

a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die Frist ist nur eingehalten, wenn das Geld innerhalb der genannten Frist bei uns eingegangen ist bzw. bei Bezahlung mit Wechsel, Scheck oder im SEPA Lastschriftverfahren uns vorbehaltlos gutgeschrieben ist.

b) Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir dem Kunden Zinsen in Höhe der uns entstehenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweils aktuellen Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank. Im Falle des Zahlungsverzugs um mehr als 15 Tage behalten wir uns vor, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen.

c) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, soweit es sich nicht um Mängelansprüche des Kunden handelt, sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist gegenüber unseren Forderungen nur zulässig, wenn wir die Gegenansprüche anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden sind.

d) Der Kunde hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, durch Überweisung oder per SEPA-Lastschrift. Im Fall der Zahlung per SEPA-Lastschrift wird der Kunde 3 Tage vorher über die Höhe der Lastschrift informiert (Pre-Notification). Für den Fall der Nichteinlösung oder Rückgabe einer SEPA-Lastschrift, welche der Kunde zu vertreten hat, ermächtigt der Kunde hiermit unwiderruflich seine Bank, uns seinen Namen und seine aktuelle Anschrift mitzuteilen.

e) Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Kunden, wenn dieser die Rücklastschrift zu vertreten hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde nicht für ausreichende Deckung des
Kontos sorgt. Beachten Sie bitte, dass wir im Falle einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben, eine Rücklastschriftgebühr erheben. Der Kunde hat das Recht, uns gegenüber das Entstehen keines oder eines wesentlich geringeren Schadens nachzuweisen. Wir sind berechtigt, im Einzelfall das Entstehen eines höheren Schadens nachzuweisen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Käufer zustehenden Ansprüche. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer wird der Lieferer im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware Miteigentümer der neu entstandenen Sache mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil des Lieferers als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtliche Ansprüche des Lieferers die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen seine Kunden an den Lieferer ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Käufer nicht berechtigt. Übersteigt der Wert die für den Lieferer bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 20%, so ist der Lieferer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Lieferers verpflichtet. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Stelle sind dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.

7. GEWÄHRLEISTUNG & HAFTUNG

a) Mangelrügen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Lieferung, gegenüber dem Lieferer in Textform geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungspflicht gilt. Der Lieferer hat keine Gewähr zu leisten, wenn und soweit sich der Käufer seinem Abnehmer gegenüber auf Verjährung der Gewährleistungsansprüche berufen kann. Bei begründeter Mängelrüge ist der Lieferer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung verpflichtet. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist der Käufer nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferer unfrei zurückzusenden. Sterile Produkte sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht, oder bei einem Bestellfehler des Kunden, innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung, der Umtauschwunsch schriftlich angezeigt wird.

b) In allen Fällen, in denen der Lieferer aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen- also auch aus unerlaubter Handlung- zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen.

8. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

9. ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND

Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Warendorf, Gerichtsstand ist Warendorf, auch für Urkunden und Scheckprozesse. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG).

 

Handelsregister

Amtsgericht Frankfurt– HRB 133441

Geschäftsadresse

Absorbest GmbH

Oststrasse 14
48231 Warendorf

Geschäftsführung

Sascha Glanemann
Hans Karlsson

 

 Stand 01.02.2024